Ziele und Erwartungen

Die Beziehung zwischen dem  Klienten und dem Psychotherapeuten ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen dabei auch die Beweggründe des Klienten für eine Psychotherapie:

  • Anlass (z.B. Lebenskrise, Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, Scheidung, Panikattacken, Suchtprobleme, Essstörungen etc.)
  • Motivation
  • Erwartung

Im Verlauf des Erstgesprächs sollten auch die jeweiligen Rahmenbedingungen geklärt werden:

  • die Methode
  • das Setting (Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie)
  • die Häufigkeit der Sitzungen und eventuell die Dauer der Psychotherapie
  • die Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus
  • die Regelung des Vorgehens für eine Bezuschussung bzw. Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • die Absage- und die Urlaubsregelung

 

Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit: Der Klient trifft seine Entscheidung und vereinbart mit dem Psychotherapeuten ein Übereinkommen.

Der Klient kann seine Entscheidung rückgängig machen, wenn er denkt, sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit dem Psychotherapeuten, um eventuelle Missverständnisse aufklären und ausräumen zu können.

Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sollte man nur bei einem einzigen Psychotherapeuten in Behandlung sein. Eine Ausnahme stellt die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten PsychotherapeutInnen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.